Sebastian Blumenthal - MdB - Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien - UA Neue Medien

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Bericht Sitzung UA Neue Medien

Gäste im UA (von links nach rechts): Peter Zoche, Dr. Alexaner Dix, Sebastian Blumenthal und  Dr. Clemens Riedl
Gäste im UA (von links nach rechts): Peter Zoche,
Dr. Alexaner Dix, Sebastian Blumenthal und
Dr. Clemens Riedl
07. Juni 2010 Im Mittelpunkt der ersten inhaltlichen Sitzung des Unterausschusses Neue Medien stand ein Informationsgespräch zum Datenschutz in Sozialen Netzwerken. Nachdem in den vergangenen Wochen immer wieder von Datenmissbrauch und Sicherheitslücken bei verschiedenen Netzwerken berichtet worden war, hatten die Ausschuss Mitglieder in der öffentlichen Sitzung Gelegenheit sich mit Anbietern und Datenschützern auszutauschen. Darüber hinaus stand ein Forschungsbericht zum "Ubiquitären Computing" auf der Tagesordnung. Vor Eintritt die Tagesordnung wurden zunächst die Tagesordnungspunkte mit Anträgen zu Netzsperren und zur Vorratsdatenspeicherung abgesetzt. Dies geschah, da hierfür von den federführenden Ausschüssen noch keine sogenannte Votenanforderung vorliegen, beide Themen werden zu einem späteren Zeitpunkt im Unterausschuss ausführlich beraten werden. 

Für das Gespräch zu Sozialen Netzwerk waren der Berliner Datenschutzbeauftragte Dr. Alexander Dix und der CEO der VZNetzwerke Dr. Clemens Riedl zu Gast.

Selbstverständlich wurden auch Vertreter von Facebook eingeladen - bedauerlicherweise aber sah sich das Verbindungsbüro von Facebook in Deutschland nicht imstande, einen sprechfähigen Vertreter zu schicken.

Datenschutz bei Nutzer nicht nur geliebt

Dr. Dix wies in seinem Eingangsstatement auf die grundsätzlichen Fragestellungen zum Datenschutz in Sozialen Netzwerken hin. Die  VZ-Netzwerk-Vertreter stellten kurz dar, durch welche Maßnahmen sie ihn ihrem Netzwerk hohe Datenschutzstandards umsetzen. Besonders auffällig ist dabei, dass man schon vor der Anmeldung zu meinVZ, studiVZ oder schuelerVZ ganz konkret äußern muss, dass man den Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen (neben den Allgemeinen Geschäftbedingungen) zustimmt - und ca. die Hälfte aller Nutzer bricht im Zuge dieser Prozedur die Anmeldung ab. Und genau darin liegt die Kehrseite der Medaille - hohe Datenschutzstandards machen es erforderlich, dass sich die Nutzer im Vorfeld der Anmeldung zum Sozialen Netzwerk informieren müssen - andererseits haben viele Nutzer darauf scheinbar keine Lust.
Alle Beteiligten waren sich darin einig, dass die beiden Hauptprobleme in einer unzureichenden Bindung ausländischer Anbieter an die hohen deutschen Datenschutzstandards und einem leider häufig mangelnden Bewusstsein der Nutzer im Ungang mit ihren Daten, zu sehen sind. Wie genau mit diesen Problemen umgegangen werden soll - diese Frage blieb bis zum Ende der Diskussion offen. Wie Dr. Dix ausführte müsse eine Stärkung der Kompetenz und Sensibilisierung der Nutzer im Vordergrund stehen, nur dann könne auch eine "Abstimmung durch Mausklick" erfolgen, sich der Nutzer in letzter Konsequenz dazu durchringen, sich aus einem Sozialen Netzwerk abzumelden.

Technik die unser Leben verändert


Im Anschluss an dieses Gespräch wurden wir durch Herrn Peter Zoche vom Fraunhofer-Institut in Karlsruhe über den aktuellen TAB-Bericht  (Technik-Folgen-Abschätzung) zum "Ubiquitärem Computing" unterrichtet. Der Bericht stellt sehr detailliert dar, in welchen unterschiedlichsten Varianten und Ausprägungen unser Leben durch Informationstechnologien begleitet wird. Ein bekanntes Beispiel dafür ist die "Radio-Frequenz-Identifikation" (RFID), mit der sich die Identität von Gegenständen aus der Distanz feststellen lässt. Hauptanwendungsbereich von RFID ist die Logistik. Ohne manuelle Eingriffe kann eine lückenlose Verfolgung der Warenströme über die gesamte Lieferkette hinweg sichergestellt und dokumentiert werden.

Auch wenn sich - anders als in anderen Ländern wie z.B. Japan - das Ubiquitäre Computing noch nicht auf die "Nutzerseite" ausgeweitet hat, muss man darauf eingestellt sein, welche Fragen wir klären muss, wenn es denn soweit ist:

1.    Wie ist unser Datenschutzrechts an die Möglichkeiten des Ubiquitären Computings zur Überwachung und zur Gewinnung personenbezogener Daten selbst aus ansonsten unkritischen Datenbeständen anzupassen? (U.a. Im Hinblick auf einen Arbeitnehmerdatenschutz.)

2.    Wie wirken sich solche neuen Technologien auf unsere informationelle Selbstbestimmung aus und wie sind solche Auswirkungen zu bewerten?

3.    Wie können unter diesem Aspekt der informationellen Selbstbestimmung Möglichkeiten geschaffen werden, dass diejenigen "mitmachen" können, die mitmachen wollen während diejenigen draußen bleiben können, die nicht mitmachen können?


Hier alle Dokumente zur Sitzung auch nochmal zum Nachlesen:
1.    Tagesordnung
2.    TAB-Bericht ''Ubiqitäres Computing''
3.   Wortprotokoll der öffentlichen Sitzung


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