Sebastian Blumenthal - MdB - Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien -

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16.07.2010

Hartz IV: Kinder mit Ferienjobs werden fairer behandelt

aboutpixel.de / Emanzipation eines Rasenmähers © Alexander Kreher
aboutpixel.de / Emanzipation eines Rasenmähers © Alexander Kreher
16. Juli 2010 Für Schülerinnen und Schüler in SGB II-Bedarfsgemeinschaften gibt es ab sofort deutliche Verbesserungen bei Ferienjobs. Wer sich z.B. in den Sommerferien etwas dazuverdient, kann innerhalb von 4 Wochen bis zu 1200 EUR verdienen, ohne dass es von Hartz IV-Leistungen wieder abgezogen wird.
Es freut mich ganz besonders, dass wir uns mit diesem Vorschlag der FDP durchsetzen konnten, bevor an den Schulen die Sommerferien beginnen.
Sowohl unter Rot-Grün als auch unter der Großen Koalition mussten Schülerinnen und Schüler ihren Lohn aus Ferienjobs mit den Zahlungen verrechnen, die ihre Familie aus dem Arbeitslosengeld II erhalten haben. Diese Regelung war unfair und nicht akzeptabel. Wer als Schülerin oder Schüler in den Ferien auf Freizeit und Urlaub verzichtet, um Geld zu verdienen, wurde dafür noch bestraft und durfte z.B. von 1200 Euro Verdienst nur 380 Euro behalten.


Gleichzeitig durften die Klassenkameradinnen und -kameraden ihren Lohn komplett behalten, weil deren Eltern nicht auf Arbeitslosengeld II angewiesen waren.
Das haben wir geändert: Ab sofort darf jede Schülerin und jeder Schüler bis zu 1200 Euro komplett behalten.
Für uns FDP ist es wichtig gewesen, für die betroffenen Schulkinder und ihre Familien bis zum Beginn der Sommerferien die Situation spürbar zu verbessern. Deswegen haben wir alles daran gesetzt, eine schnellstmögliche Lösung zu erreichen, die niemanden schlechter, stellt aber die Betroffenen besser stellt als vorher.
Wer SGB II-Leistungen bezieht und arbeitet, um sich etwas dazuzuverdienen, muss davon auch mehr behalten dürfen. Das ist und bleibt unser Ziel. Die Neuregelung bei Ferienjobs von Schulkindern ist ein erster wichtiger Schritt und in diese Richtung werden wir weitergehen.

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