Innenausschuss
Der Innenausschuss, dem ich als stellvertretendes Mitglied angehöre, hat bei der Erfüllung seiner Aufgaben für uns Liberale eine unverzichtbare Funktion: Die innere Sicherheit für die Gemeinschaft muss Voraussetzung für die individuelle Freiheit des Einzelnen sein und darf diese Freiheit nicht einschränken. Fortwährende Versuche, Freiheit und Sicherheit gegeneinander auszuspielen, sind aus liberaler Perspektive unter keinen Umständen akzeptabel.
Vor diesem Hintergrund ist das wichtigste Arbeitsfeld dieses Ausschusses die parlamentarische Kontrolle des Bundesinnenministeriums und der Nachrichtendienste.
Die einzelnen Zuständigkeiten umfassen dabei ein breites Themenspektrum. Mehr dazu
Im Zweifel für den Schutz der Privatsphäre

aboutpixel.de / Ankunft © Rainer Sturm Seit dem vereitelten Terroranschlag von Detroit auf eine Passagiermaschine ist eine lebhafte Debatte über den Einsatz sogenannter Körperscanner an Flughäfen entbrannt. Der Einsatz dieser neuen Kontrollmethode ist nicht unproblematisch, denn dies kann einen unverhältnismäßigen Eingriff die Persönlichkeitsrechte darstellen.
Bundesverfassungsgericht stoppt Vorratsdatenspeicherung

aboutpixel.de / Used Keyboard © Tobias Wölki In der heutigen Urteilsverkündung hat das Bundesverfassungsgericht mitgeteilt, dass die sogenannte Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß ist und damit die Haltung der FDP bekräftigt. Durch das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung sollten die Telekommunikationsfirmen und Internetprovider gezwungen werden, sämtliche Verkehrsdaten von Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungen aller Bundesbürger ohne konkreten Anlass jeweils sechs Monate lang zu speichern.
Mit seiner heutigen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht einmal mehr die Anhänger einer systematischen Überwachung und Kontrolle der Bürger in die Schranken gewiesen und den Vorrang des Datenschutzes und der Bürgerrechte bekräftig. Einem Schnüffelstaat, der seine Bürger unter Generalverdacht stellt, hat das Gericht klar seine Grenzen aufgezeigt.
Während zu den Klägern neben zahlreichen FDP-Politikern auch die FDP-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gehört, hatte seinerzeit eine breite Mehrheit aus CDU, CSU und SPD in Bundestag und Bundesrat die Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat deutlich aufgezeigt, dass selbst eine noch so große parlamentarische Mehrheit sich nicht einfach über rechtsstaatliche Grundsätze hinwegsetzen kann, damit hat das Urteil die Haltung der FDP bestätigt. Die FDP wird sich in der Bundesregierung konsequent für den Schutz der Bürgerrechte einsetzen. Politische Entscheidungen, die auf einen Generalverdacht aller Bürger abzielen wird es mit uns nicht geben.
