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Im Zweifel für den Schutz der Privatsphäre


aboutpixel.de / Ankunft © Rainer Sturm
Seit dem vereitelten Terroranschlag von Detroit  auf eine Passagiermaschine ist eine lebhafte Debatte über den Einsatz sogenannter Körperscanner an Flughäfen entbrannt. Der Einsatz dieser neuen Kontrollmethode ist nicht unproblematisch, denn dies kann einen unverhältnismäßigen Eingriff die Persönlichkeitsrechte darstellen. 


Drei Dinge sind bei der Prüfung eines Einsatzes dieser Geräte aus meiner Sicht unerlässlich, wichtigstes Kriterium muss der Schutz der Persönlichkeitsrechte rechte sein. Nur wenn die Darstellung der Körper hinreichend unscharf ist und die Intimsphäre gewahrt bleibt, wäre ein solcher Einsatz überhaupt denkbar. Zudem muss sichergestellt sein, dass von den Körperscannern kein gesundheitliches Risiko ausgeht, insbesondere auch für Schwangere und Vielflieger. Und selbst wenn von Experten die gesundheitliche Unbedenklichkeit zweifelsfrei festgestellt wird, bleibt die Frage des Datenschutzes, die Daten dürfen in keinem Fall gespeichert werden!

Selbst wenn diese Kriterien alle erfüllt sein sollten, müssen jedoch vor einer Einführung dieser Geräte alle anderen Mittel zur Erhöhung der Sicherheit im Flugverkehr ausgeschöpft werden. Wie auch bereits der Vorsitzende  der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Konrad Freiberg am Montag gegenüber der ARD und Jörn Handwerk von der Pilotenvereinigung Cockpit gegenüber ZEIT online bemängelten, sind die bisherigen Sicherheitskontrollen an Flughäfen löchrig, da das Sicherheitspersonal häufig nicht ausreichend geschult ist. Dies muss zunächst Ansatzpunkt sein für eine Erhöhung der Sicherheit im Flugverkehr. 

Im Zweifelsfall müssen die Persönlichkeitsrechte und der Schutz der Intimsphäre Vorrang vor der Einführung neuer Sicherheitsmaßnahmen haben; wir dürfen nicht der Versuchung erliegen den Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Freiheit für ein Mehr an Sicherheit aufzugeben. Ferner darf nicht von den politischen Entscheidern der Eindruck erweckt werden, dass sich auf jedes konkrete oder abstrakte Gefährdungsszenario eine technische Lösung bzw. technische Maßnahme anwenden lässt. Eine 100 % Sicherheit kann es in einer freien Gesellschaft nicht geben – die Konsequenz wäre andernfalls die flächendeckende, intensive und individuelle Überwachung eines jeden Bürgers und diese Konsequenz lehne ich entschieden ab.


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