''Löschen'' wird weiter optimiert

AusschussSaal Bundestag_BT Simone M.Neumann 08.Juli.2010 Kurz vor Beginn der sitzungsfreien Zeit tagte gestern nochmals der Unterausschuss Neue Medien. Im Mittelpunkt der Beratungen des Ausschusses standen zwei Berichte der Bundesregierung zum Löschen von Darstellungen des Kindesmissbrauchs im Internet und der Vorratsdatenspeicherung. Zu Gast waren der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz, Dr. Max Stadler und der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Dr. Ole Schröder. Beide Staatssekretäre berichteten den Abgeordneten aus ihren Verantwortungsbereichen in der Bundesregierung.
Wie im Koalitionsvertrag zwischen Union und FDP vereinbart, findet das im Zugangserschwerungsgesetz vorgesehene Sperren von Internetseiten zur Zeit keine Anwendung, stattdessen konzentriert sich das BKA auf das Löschen von problematischen Internetseiten (rein technisch betrachtet ist damit das Offline schalten der betreffenden Hosts gemeint, also die „notice and take down“ Prozedur).
Wie der Staatssekretär Stadler berichtete, laufe derzeit die vereinbarte Evaluationsphase des Löschens, die noch bis zum Frühjahr 2011 andauern wird. Die bisherige Evaluation lasse noch kein abschließendes Urteil zu, da derzeitig noch eine weitere Optimierung der Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden und den Stellen der Selbstregulierung laufe. Stadler zeigte sich jedoch sehr zuversichtlich, dass sich die Zahl der Internetseiten, die innerhalb von einer Woche gelöscht werden, durch die kontinuierliche Optimierung der Abstimmungsprozesse noch nachhaltig steigern ließe.
Um die technischen und organisatorischen Fragen über die Möglichkeiten und Grenzen der Löschung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs an Kindern im Internet vertieft diskutieren und mit Experten beleuchten zu können, beschloss der Ausschuss einstimmig die Durchführung eines Expertengesprächs am 25. Oktober diesen Jahres.
Vorratsdatenspeicherung in Europa auf dem Prüfstand
Im Bericht der Bundesregierung zur aktuellen Lage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung legten die Vertreter der Bundesregierung dar, dass es derzeitig keine Entwürfe für eine Neuregelung zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gebe. Ob durch die Nichtigkeit der Vorratsdatenspeicherung überhaupt eine Schutzlücke entstanden sei, werde derzeitig noch ausgewertet. Da auch andere europäische Länder die Richtlinie bisher noch nicht umgesetzt haben, richte sich zur Zeit der Blick auf Europa. Dort stehe noch eine Evaluierung der Richtlinie sowie eine Überprüfung der Vereinbarkeit mit der neuen Grundrechtecharta an.
Nachbetrachtung Anhörung Leistungsschutz
In Nachbetrachtung der Anhörung des BMJ zum Thema Leistungsschutzrecht berichtete das Ministerium über die weiteren Schritte in diesem Themenfeld. Demnach wertete das Justizministerium die Beiträge der Verbände aus der Anhörung noch aus. Die sehr kontrovers geführte Diskussion über die Ziele und Inhalte eines Leistungsschutzrechts mache eine sorgfältige Betrachtung notwendig, eine konkrete Festlegung oder einen ersten Entwurf gibt es nach Auskunft vom BMJ derzeit nicht.
Hier gibt es die Tagesordnung der Sitzung nochmal zum Nachlesen.
