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Onlinebestellungen
Besserer Schutz vor Kostenfallen im Internet verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hat heute ein Gesetz zur Bekämpfung von Kostenfallen im Internet verabschiedet. Auf Initiative von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagen die Liberalen der Abzocke im Netz künftig den Kampf an. Kostenfallen sollen für Verbraucher besser kenntlich werden.

Bislang war der Schutz von Verbrauchern vor Kostenfallen im Internet noch nicht bei allen Angeboten gut gelöst. Sebastian Blumenthal erläutert, dass in der Vergangenheit "Hinweise auf kostenpflichtige Angebote von unseriösen Anbietern teils gut versteckt wurden", so sei es schnell möglich gewesen, dass "Internetnutzer einen versehentlichen Kauf tätigen, der vom Kunden vor dem Bildschirm so gar nicht beabsichtigt war. Nur kurz den Routenplaner ausdrucken und unfreiwillig ein 24-Monate-Abo abgeschloßen - Kosten und Ärger inklusive." Die Zahl der Opfer von Kostenfallen im Internet hatte sich stetig vergrößert. Dem wird mit dem neuen Gesetz auf Initiative der FDP nun ein Riegel vorgeschoben.

Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen bei Online-Bestellungen ihre Kunden künftig über den Gesamtpreis des Einkaufs informieren müssen, und zwar unmittelbar vor dem letzten Bestellschritt am Bildschirm, noch vor dem Absenden. Sebastian Blumenthal hob hervor, dass zukünftig mehr Transparenz gilt und Verbraucherrechte gestärkt werden. Er betonte: "Ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag kommt nur dann zustande, wenn der Kunde ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Werden diese Voraussetzungen nicht eingehalten, ist der Verbraucher auch nicht an den Vertrag gebunden. Damit schützt die FDP Verbraucher vor Kostenfallen."

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