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Keine Schutzlücke ohne Vorratsdatenspeicherung (VDS) © himberry / photocase.com

Studie des Max-Planck-Institutes
Es gibt keine Schutzlücke ohne Vorratsdatenspeicherung!

Das Bundesjustizministerium hat heute eine von ihm beauftragte Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg (MPI) veröffentlicht, die zu dem Ergebniss kommt, dass durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland keine Schutzlücke entstanden ist. Dies wird unter anderem anhand des Vergleichs von deliktsspezifischen Aufklärungsquoten für den Zeitraum 1987 bis 2010 in Deutschland und im Ausland gezeigt.

Die häufig von Befürwortern der Vorratsdatenspeicherung angeführte pauschale Behauptung, dass die anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten von essenzieller Bedeutung für die Strafverfolgung sei, wird durch die Ergebnisse der Studie nicht bestätigt. Auch in der Debatte oftmals herangezogenen Einzelfälle ließen sich durch die Studie empirisch nicht als "typisch" belegen. Das gilt auch und gerade für die Einzelfälle, die in dem Evaluierungsbericht der Europäischen Kommission dargestellt werden.

Sebastian Blumenthal sieht die Haltung der FDP-Bundestagsfraktion durch die Studie bestätigt: "Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist kein geeignetes Mittel der Strafverfolgung. Ihr Einsatz ist völlig unverhältnismäßig." Blumenthal bekräftige die Haltung der Bundesjustizministerin und der FDP-Bundestagsfraktion gegenüber der EU-Kommission "Die Richtlinie der EU-Kommission bedarf dringend einer umfangreichen Überarbeitung. Die FDP wird sich dabei weiterhin vehement dafür einsetzen, dass die Vorratsdatenspeicherung durch das sehr viel zielgerichtete Quick-Freeze ersetzt wird."

Foto: © himberry / photocase.com

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