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ACTA
Etappensieg errungen - Bundesregierung unterzeichnet nicht

Die öffentliche Debatte und der Druck der Netzpolitiker der FDP-Bundestagsfraktion zeigt erste Erfolge. Das zwischen 2007 und 2010 von der EU-Kommission verhandelte Handelsabkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie / Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) wird von der Bundesregierung vorerst nicht unterzeichnet. Das Abkommen enthält in der derzeitigen Textfassung zwar keinerlei Umsetzungszwänge für den deutschen Gesetzgeber und auch etwaige Zusatzprotokolle haben keinerlei Bindungswirkung, dennoch ist der Geist des Abkommens geeignet, ein Klima zu schaffen, das sich massiv gegen ein freies Internet wenden könnte. Sebastian Blumenthal machte deutlich, dass Deutschland den Schutz des geistigen Eigentums sehr ernst nehme und alle mit ACTA vorgesehenen Bestimmungen für die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Deutschland bereits seit Jahren bestünden. Beispielsweise ist das unberechtigte Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke in Deutschland seit 1966 strafbar. Blumenthal begrüßte die Entscheidung der Bundesregierung, das Abkommen nicht zu zeichnen: "Die Bundesregierung ist gut beraten, zunächst die Debatte des Europäischen Parlaments abzuwarten, denn dies ist das einzige Parlament, dass öffentlich über das Abkommen diskutiert. Es gebietet der Respekt vor dem vom Volk gewählten Parlamentariern, deren Votum bei der Zeichnung zu berücksichtigen."

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