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CO2-Speicherung, CCS, Deutscher Bundestag © Hans-Jürgen Pfaff / aboutpixel.de

Bundestagsbeschluss
Keine CCS-Technologie in Schleswig-Holstein ohne gesellschaftlichen Konsens

Der Deutsche Bundestag hat gestern das Gesetzes zur CO2-Einlagerung (CCS-Gesetz) beschlossen. Damit gibt es nun einen klaren gesetzlichen Rahmen zur Nutzung der CCS-Technologie Als schleswig-holsteinischer Abgeordneter habe ich großen Wert darauf gelegt, dass dieser Prozess sehr transparent erfolgen muss. Die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger müssen oberste Priorität haben. Wir werden mit den Menschen vor Ort eine offene und sachliche Diskussion über die CCS-Technologie führen und in Schleswig-Holstein darüber entscheiden. Maßgebend ist für uns als FDP, nicht gegen den Willen der Bevölkerung zu handeln. Mit dem gestern verabschiedeten Gesetz erhalten die Bundesländer umfassende Mitspracherechte über mögliche CO2-Lagerstätten ("Länderklausel"). Damit liegt die Entscheidungshoheit über die Frage der unterirdischen Einlagerung von CO2 in Schleswig-Holstein bei uns im Land.

Die CCS-Technologie ist noch nicht anwendungsreif. Daher brauchen wir einen breiten gesellschaftlichen Konsens über eine eventuelle Nutzung dieser Technologie. Im Dialog mit den Menschen vor Ort müssen die Vor- und Nachteile intensiv erörtert werden. Letzten Endes wird daher auch nicht in Berlin, sondern in den Bundesländern entschieden. Dies kann dazu führen, dass in Schleswig-Holstein bestimmte Gebiete - bis hin zum gesamten Landesgebiet - von der CO2-Speicherung ausgenommen werden, wenn die betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor Ort eine Speicherung nicht wünschen. Schleswig-Holstein ist Stromexport-Land und hat als das wichtigste Windenergie-Land immer einen wesentlichen Beitrag zur Energieversorgung in Deutschland geleistet. Dieser Verantwortung werden wir auch in Zukunft nachkommen!

Presseberichte zum Thema:
- SHZ: Bundestag beschließt CO''-Speichergesetz
- NDR: CO2-Gesetz beschlossen - Norden sperrt sich

Foto: © Hans-Jürgen Pfaff / aboutpixel.de

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