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Vorratsdatenspeicherung
Keine Umsetzung auf Druck der EU-Kommission

Am morgigen Donnerstag läuft die von der EU-Kommission gesetzte Frist aus, auch in Deutschland die umstrittene Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Wie das Bundesjustizministerium bekannt gab, werde die Bundesregierung die Frist verstreichen lassen und lediglich eine zwischen dem Innenressort und dem Justizministerium abgestimmte Stellungnahme nach Brüssel senden. Unklar ist, ob die EU-Kommission nun Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland einreichen wird.

Sebastian Blumenthal zeigte sich von einer möglichen Vertragsverletzungsklage vor dem EuGH unbeeindruckt, ein Vertragsverletzungsverfahren sei zunächst einmal nichts außergewöhnliches, rund 71 Verfahren gegen Deutschland habe die EU-Kommission derzeitig eingeleitet. In der Sache bekräftigte Blumenthal seine Kritik an der EU-Richtlinie: "Es ist nicht einzusehen, warum wir in Deutschland eine Richtlinie umsetzen sollen, die von der EU-Kommission selbst mittlerweile evaluiert und als überarbeitungswürdig angesehen wird." Erst vor kurzem hatten bei einem Kongress des Bundesbildungsministeriums zahlreiche Experten diese Haltung untermauert und Deutschland geraten eine Umsetzung so lange wie möglich zu verzögern, um so eine mögliche Überarbeitung abzuwarten und eine grundrechtsschonendere Umsetzung vornehmen zu können. Dieser Sichtweise schlossen sich in einem Brief an die EU-Kommission heute auch führende Wirtschafts- und Branchenverbände wie BDI, DIHK, eco und BITKOM an.

Blumenthal betonte gegenüber der Presse, dass die FDP allen Unkenrufen zum Trotz Wort halten werde: "Mit uns wird es keine Umsetzung der aktuellen EU-Richtlinie zu einer anlasslosen und massenhaften Vorratsdatenspeicherung geben!"

Foto: © himberry / photocase.de

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