Hartz IV
Kinder mit Ferienjobs werden fairer behandelt
Für Schülerinnen und Schüler in SGB II-Bedarfsgemeinschaften gibt es ab sofort deutliche Verbesserungen bei Ferienjobs. Wer sich z.B. in den Sommerferien etwas dazuverdient, kann innerhalb von 4 Wochen bis zu 1200 EUR verdienen, ohne dass es von Hartz IV-Leistungen wieder abgezogen wird.
Es freut mich ganz besonders, dass wir uns mit diesem Vorschlag der FDP
durchsetzen konnten, bevor an den Schulen die Sommerferien beginnen.
Sowohl unter Rot-Grün als auch unter der Großen Koalition mussten Schülerinnen
und Schüler ihren Lohn aus Ferienjobs mit den Zahlungen verrechnen, die ihre
Familie aus dem Arbeitslosengeld II erhalten haben. Diese Regelung war unfair
und nicht akzeptabel. Wer als Schülerin oder Schüler in den Ferien auf Freizeit
und Urlaub verzichtet, um Geld zu verdienen, wurde dafür noch bestraft und
durfte z.B. von 1200 Euro Verdienst nur 380 Euro behalten.Gleichzeitig durften
die Klassenkameradinnen und -kameraden ihren Lohn komplett behalten, weil deren
Eltern nicht auf Arbeitslosengeld II angewiesen waren.
Das haben wir geändert: Ab sofort darf jede Schülerin und jeder Schüler bis zu
1200 Euro komplett behalten.
Für uns FDP ist es wichtig gewesen, für die betroffenen Schulkinder und ihre
Familien bis zum Beginn der Sommerferien die Situation spürbar zu verbessern.
Deswegen haben wir alles daran gesetzt, eine schnellstmögliche Lösung zu
erreichen, die niemanden schlechter, stellt aber die Betroffenen besser stellt
als vorher.
Wer SGB II-Leistungen bezieht und arbeitet, um sich etwas dazuzuverdienen, muss
davon auch mehr behalten dürfen. Das ist und bleibt unser Ziel. Die Neuregelung
bei Ferienjobs von Schulkindern ist ein erster wichtiger Schritt und in diese
Richtung werden wir weitergehen.
