Unterausschuss Neue Medien
Ringen um die Zukunft des Urheberrechts
Auf Initiative des Vorsitzenden des Unterausschusses Neue Medien Sebastian
Blumenthal stand am Montag ein Expertengespräch zum Thema "Vermarktung und
Schutz kreativer Inhalte im Internet" auf der Tagesordnung des Ausschusses. Die
Abgeordneten informierten sich über die unterschiedlichen Bewertungen der Frage
wie Urheberrechtsverletzungen im Netz verhindert und dabei dennoch die Rechte
der Nutzer gewahrt bleiben können, dabei aber gleichzeitig auch die Künstler
und Unternehmen auch weiterhin Geld mit kreativen Inhalten verdienen können. Im
Mittelpunkt des Expertengesprächs stand die Diskussion über das von Prof. Rolf
Schwartmann im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellte Gutachten
zum Vergleich unterschiedlicher Sanktions- und Warnhinweismodelle in Europa.
Schwartmann hatte auf Basis des Gutachtens ein sanktionsloses vorgerichtliches
Mitwirkungsmodell vorgeschlagen, wonach die Provider nach einer
Benachrichtigung durch die Rechteinhaber an ihre Kunden einen Warnhinweis
versenden sollten, um auf die begangene Urheberrechtsverletzung
hinzuweisen.
Nach Überzeugung des auf Urheberrecht spezialisierten Anwaltes Dieter Frey ist die im Modell vorgesehene Ermittlung und Weitergabe von IP-Adressen ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis. Demzufolge sei eine Kooperation der Provider auf freiwilliger Basis nicht rechtens.
Frank Rieger vom Chaos Computer Club (CCC) sowie Oliver Süme vom Verband der Internet-Wirtschaft (eco) äußerten ihre Bedenken, ein solches Verfahren könnte den Einstieg in eine umfassende Überwachung des Internetverkehrs bedeuten. Rieger verwies darauf, dass die Ermittlung der IP-Adressen der Nutzer in der Regel von privaten Firmen durchgeführt wird, deren Fehlerquote bis zu zehn Prozent betragen könne. Im Warnmodell steige die Wahrscheinlichkeit, schuldlos verdächtigt zu werden, sogar noch an.
Die Anbieter von Internet-Zugängen wollen sich darüber hinaus nicht zu "Hilfssheriffs" der Justizorgane machen lassen, betonte eco-Vertreter Süme. Er sieht die Gefahr, dass die Beziehung der Provider zu ihren Kunden beschädigt wird, wenn diese den Eindruck gewinnen, von ihrem Internet-Anbieter ausspioniert zu werden.
Rechtsprofessor Schwartmann stellte klar, sein Modell ziele darauf ab, die Provider zu "Boten" statt zu Sheriffs zu machen. Hinweise auf eine mögliche Urheberrechtsverletzung, etwa durch Upload-Aktivitäten bei illegalen Tauschbörsen, sollten zunächst ohne Sanktionen an den ermittelten Inhaber der IP-Adresse versandt werden. Je nachdem wie die kontaktierten Nutzer auf die Verwarnung reagieren, müssten dann die Behörden im weiteren Verlauf feststellen, ob ein Verstoß vorliegt und wie dieser zu ahnden ist. Ihm gehe es darum, mehr "Akzeptanz für kulturelle Werte" zu schaffen, betonte Schwartmann.
Über ihre konkreten Pläne für zukunftsfähige Geschäftsmodelle hielten sich die geladenen Branchenvertreter weitgehend bedeckt. "Vielfalt ja, aber bitte legal" war das Credo von Florian Drücke, der die Musikindustrie vertrat. Er verwies darauf, dass der Verkauf von CDs nach wie vor die größte Stütze des deutschen Musikmarkts sei. Im Übrigen beobachte man genau, wie sich der Download-Verkauf entwickele. Neue Geschäftsmodelle könnten sich aber erst dann behaupten, wenn die Rechtslage geklärt sei, so Drücke.
Sein Branchenkollege der Musiker Reimut van Bonn (der auch für den Verband der unabhängigen Musikunternehmer arbeitet) erklärte, dass sich das kommerzielle Potential von Streaming-Portalen wie "Spotify" noch nicht abschätzen lasse. Auch sei ungewiss, ob es auch weniger bekannten Künstlern gelingen kann, ihre Aufnahmen mit "Crowdfunding" zu finanzieren, so wie es einige wenige Musiker bereits vorgemacht haben.
Christian Sprang vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels sprach sich dafür aus, den Willen der Urheber in jedem Fall zu respektieren, auch wenn sich Künstler gegen die Veröffentlichung ihrer Werke im Internet entscheiden. "Open Access"-Modellen stehe er liberal gegenüber, ihm seien abgesehen vom Wissenschaftsbereich aber noch keine Beispiele für kommerziell tragfähige Lösungen bekannt.
Bei allen Differenzen waren sich die Experten einig, dass man eine zukunftsfähige Lösung finden muss, bei der die Akzeptanz des Urheberrechts und die Wertschätzung kreativer Arbeit nicht weiter leidet. Bei den Vorschlägen zur konkreten Umsetzung gingen die Einschätzungen der Experten jedoch erwartungsgemäß deutlich auseinander. Einig war man sich aber darin, dass man einem Missbrauch der Abmahnung durch einige schwarze Schafe der Branche einen Riegel vorschieben müsse.
Sebastian Blumenthal begrüßte als Vorsitzender des Ausschusses, dass sich nun auch die Urheber stärker in die öffentliche Debatte einbringen und nicht länger nur über ihre Köpfe hinweg diskutiert werde. In diesem Zusammenfang forderte Blumenthal zum Ende der Sitzung alle Beteiligten auf, die Diskussion um das Urheberrecht in der digitalen Welt auch weiterhin mit Respekt vor der Meinung Andersdenkender zu führen. Eine Aktion wie die des Hacker-Kollektivs Anonymous gegen die Unterzeichner von "Wir sind die Urheber" könne nicht die Zukunft der Debatte sein.
Das Expertengespräch des Unterausschusses steht zum Download in der Mediathek des Deutschen Bundestages bereit. Die schriftlichen Stellungnahmen der einzelnen Experten können hier abgerufen werden.
Nach Überzeugung des auf Urheberrecht spezialisierten Anwaltes Dieter Frey ist die im Modell vorgesehene Ermittlung und Weitergabe von IP-Adressen ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis. Demzufolge sei eine Kooperation der Provider auf freiwilliger Basis nicht rechtens.
Frank Rieger vom Chaos Computer Club (CCC) sowie Oliver Süme vom Verband der Internet-Wirtschaft (eco) äußerten ihre Bedenken, ein solches Verfahren könnte den Einstieg in eine umfassende Überwachung des Internetverkehrs bedeuten. Rieger verwies darauf, dass die Ermittlung der IP-Adressen der Nutzer in der Regel von privaten Firmen durchgeführt wird, deren Fehlerquote bis zu zehn Prozent betragen könne. Im Warnmodell steige die Wahrscheinlichkeit, schuldlos verdächtigt zu werden, sogar noch an.
Die Anbieter von Internet-Zugängen wollen sich darüber hinaus nicht zu "Hilfssheriffs" der Justizorgane machen lassen, betonte eco-Vertreter Süme. Er sieht die Gefahr, dass die Beziehung der Provider zu ihren Kunden beschädigt wird, wenn diese den Eindruck gewinnen, von ihrem Internet-Anbieter ausspioniert zu werden.
Rechtsprofessor Schwartmann stellte klar, sein Modell ziele darauf ab, die Provider zu "Boten" statt zu Sheriffs zu machen. Hinweise auf eine mögliche Urheberrechtsverletzung, etwa durch Upload-Aktivitäten bei illegalen Tauschbörsen, sollten zunächst ohne Sanktionen an den ermittelten Inhaber der IP-Adresse versandt werden. Je nachdem wie die kontaktierten Nutzer auf die Verwarnung reagieren, müssten dann die Behörden im weiteren Verlauf feststellen, ob ein Verstoß vorliegt und wie dieser zu ahnden ist. Ihm gehe es darum, mehr "Akzeptanz für kulturelle Werte" zu schaffen, betonte Schwartmann.
Über ihre konkreten Pläne für zukunftsfähige Geschäftsmodelle hielten sich die geladenen Branchenvertreter weitgehend bedeckt. "Vielfalt ja, aber bitte legal" war das Credo von Florian Drücke, der die Musikindustrie vertrat. Er verwies darauf, dass der Verkauf von CDs nach wie vor die größte Stütze des deutschen Musikmarkts sei. Im Übrigen beobachte man genau, wie sich der Download-Verkauf entwickele. Neue Geschäftsmodelle könnten sich aber erst dann behaupten, wenn die Rechtslage geklärt sei, so Drücke.
Sein Branchenkollege der Musiker Reimut van Bonn (der auch für den Verband der unabhängigen Musikunternehmer arbeitet) erklärte, dass sich das kommerzielle Potential von Streaming-Portalen wie "Spotify" noch nicht abschätzen lasse. Auch sei ungewiss, ob es auch weniger bekannten Künstlern gelingen kann, ihre Aufnahmen mit "Crowdfunding" zu finanzieren, so wie es einige wenige Musiker bereits vorgemacht haben.
Christian Sprang vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels sprach sich dafür aus, den Willen der Urheber in jedem Fall zu respektieren, auch wenn sich Künstler gegen die Veröffentlichung ihrer Werke im Internet entscheiden. "Open Access"-Modellen stehe er liberal gegenüber, ihm seien abgesehen vom Wissenschaftsbereich aber noch keine Beispiele für kommerziell tragfähige Lösungen bekannt.
Bei allen Differenzen waren sich die Experten einig, dass man eine zukunftsfähige Lösung finden muss, bei der die Akzeptanz des Urheberrechts und die Wertschätzung kreativer Arbeit nicht weiter leidet. Bei den Vorschlägen zur konkreten Umsetzung gingen die Einschätzungen der Experten jedoch erwartungsgemäß deutlich auseinander. Einig war man sich aber darin, dass man einem Missbrauch der Abmahnung durch einige schwarze Schafe der Branche einen Riegel vorschieben müsse.
Sebastian Blumenthal begrüßte als Vorsitzender des Ausschusses, dass sich nun auch die Urheber stärker in die öffentliche Debatte einbringen und nicht länger nur über ihre Köpfe hinweg diskutiert werde. In diesem Zusammenfang forderte Blumenthal zum Ende der Sitzung alle Beteiligten auf, die Diskussion um das Urheberrecht in der digitalen Welt auch weiterhin mit Respekt vor der Meinung Andersdenkender zu führen. Eine Aktion wie die des Hacker-Kollektivs Anonymous gegen die Unterzeichner von "Wir sind die Urheber" könne nicht die Zukunft der Debatte sein.
Das Expertengespräch des Unterausschusses steht zum Download in der Mediathek des Deutschen Bundestages bereit. Die schriftlichen Stellungnahmen der einzelnen Experten können hier abgerufen werden.
