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Unterausschuss Neue Medien
Wie neutral ist Google´s Suche?

In der öffentlichen Sitzung des Unterausschusses Neue Medien wurde die Frage erörtert, ob Suchmaschinenneutralität zur Auffindbarkeit von redaktionellen Inhalten im Internet derzeitig gewährleistet ist. Zu Gast waren für die Google Germany GmbH Annette Kroeber-Riehl und Dr. Arndt Haller, sowie für die Seite der Verleger Dr. Christoph Fiedler vom Verband deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und Helmut Verdenhalven vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV).

Die Verlegervertreter machten in dem einstündigen Expertengespräch deutlich, dass aus ihrer Sicht die freie, faire und neutrale Auffindbarkeit von redaktionellen Inhalten durch Google nicht gewährleistet sei. Durch die große Marktmacht des Unternehmens sei Google Königsmacher ohne transparent darzulegen nach welchen Kriterien die Suchergebnisse ausgegeben werden. Zudem kritisierten die Verleger, dass Google seine eigenen Produkte in den Suchergebnissen bevorzuge und diese im Ranking der Ergebnisse immer vorne lägen.

Die Vertreter von Google Germany hielten dem entgegen, dass der Algorithmus unbestechlich sei und für Google der Nutzer im Vordergrund stehe - nicht die Webseitenbetreiber. Ziel sei es für die Nutzer immer das relevanteste Ergebniss auszugeben, dafür sein über 200 Suchkriterien entwickelt worden, die aber zum Schutz des Unternehmens nicht alle veröffentlicht werden könnten.

Auf Nachfragen der Abgeordneten erläuterten die Vertreter von BDZV und VDZ, dass der Rückzug der Verleger vor dem Bundeskartellamt zu diesem Sachverhalt keinesfalls als Eingeständnis einer drohenden Niederlage zu werten sei, vielmehr wolle man vor der Europäischen Kartellbehörde in Brüssel seine Kräfte verstärken und dort sowohl sein Anliegen zum Bereich "fair search" als auch "faire share" vorbringen.

Das Protokoll der Sitzung gibt es hier.

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